
Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".
Du bist Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!
Die Begleitpersonen...
... müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
... müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
... dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Das Landratsamt Tübingen informiert auf seiner Seite über das begleitete Fahren mit 17.